Sichtweise EVU (Allgemeines Forum)

Ösi, Freitag, 12.10.2018, 08:19 (vor 1995 Tagen) @ sflori

Auch bei echter höherer Gewalt, also z.B. Großschadenslagen halte ich eine Entschädigung nicht für angemessen.

Das Problem ist, dass dann "höhere Gewalt" als Entschuldigung dafür dient, dass man wegen eines Sturmtiefs den Zugverkehr in ganz Deutschland einstellt, weil man bei der Wartung (konkret: Verschnitt an Strecken) gespart hat.


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