Neue FGR ab 2020 (Allgemeines Forum)

Ösi, Mittwoch, 10.10.2018, 15:58 (vor 2017 Tagen) @ JanZ

Was meinst du mit „gegen Entgelt“? Wer soll da wem was zahlen?

Das für den Ausfall verantwortliche EVU dem Beförderer, der einspringt.

Abgesehen davon sind ja in den Verkehrsverträgen oft schon maximale Verspätungs- und Ausfallquoten festgelegt, mit entsprechenden Sanktionen bei Nichteinhaltung. Wie das EVU die dann erreicht, ist ja seine Sache. Anders läuft es auch in der Wirtschaft, etwa bei IT-Dienstverträgen, auch nicht. Die Frage ist nur, wer diese Service Level Agreements dann für den Fernverkehr abschließt und wie sie vor allem sanktioniert werden.

Es geht mir nicht um SLAs, sondern darum, dass jeder, der geeignete Fahrzeuge und Personal besitzt und entbehren kann, einspringen muss, wenn ein EVU ruft. Außerdem, dass EVUs verpflichtet sind, die Fahrgäste bestmöglich ans Ziel zu bringen und bei Scheitern Sanktionen nicht nur in Form von Entschädigungen, sondern in Form von Geldstrafen auferlegt werden.


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