Neue FGR ab 2020 (Allgemeines Forum)

martin.elsner, Mittwoch, 10.10.2018, 07:04 (vor 2018 Tagen) @ Berlin-Express

Hallo!

Im Flugverkehr gibt es doch auch schon Rechte, und die haben eine Subbranche erzeugt die die Forderungen den Reisenden abkaufen.

Ich hatte letztens einen Flug gebucht, der wegen technischem Defekt im Endeffekt ausfiel, ich wurde auf eine andere Machine gebucht, bin in einer anderen Stadt gelandet und dann mit dem Zug weiter. Ankunft 6 Stunden zu spät. Für meine Reise alles noch im grünen Bereich.

Flugpreis für nur diesen Flug waren 99 EUR, Anspruch hatte ich nach den 3h auf 250EUR, ich habe das an ein Online Portal verkauft und keine 20min nach dem VErkauf 150 EUR auf dem Konto, der Rest ist dann halt für das Portal, aber ich habe null Ärger mehr.

Die Rückzahlung der Bahn von 50% oder 75% oder nun evtl. 100% sind viel zu niedrig. Es muss auch hier richtige Strafen geben, egal was der Reisende fürs Ticket bezahlt hat.

In der Artikel steht was von 2Mrd. Fahrgäast zu 1.7Mio Fahrgastrechtsfällen... so bleiben die Erstattungen immer noch billiger als mal für mehr pünktlichkeit zu sorgen.

Gruß
Martin


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