SC FGR hat zu Recht abgelehnt, meiner Meinung nach (Fahrkarten und Angebote)

ffz, Samstag, 22.09.2018, 21:07 (vor 2744 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Hallo,

meiner mienung nach hat das SC FGR zu Recht abgelehnt, du hast zwar im Ausland keine Zugbindung, allerdings mit DB Vertrieb einen Beförderungsvertrag abgeschlossen, der die Nutzung des SuperCity der CD nicht zulässt. Der SuperCity ist Reservierungs- und Zuschlagspflichtig. Eiegentlich hätte dir die CD keine Reservierung zu deinem Sparpreis Europa der DB verkaufen dürfen, diese Kombination ist tariflich nicht zulässig. Somit konntest du mit deiner Fahrkarte den SuperCity nicht nutzen. Wenn musst du dich wegen der Erstattung wegen Verspätung an die CD wenden, die hat dir den Zuschlag mit Reservierung für den SuperCity verkauft, das ist ein Beförderungsvertrag zwischen der CD und dir, nicht zwischen DB Vertrieb und dir. Für die CD ist das SC FGR nicht zuständig.


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