Interessanter Fall (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 22.09.2018, 12:02 (vor 2741 Tagen) @ JumpUp

Innerhalb Deutschlands (ähnlicher Fall) gilt ja auch dass bei Nutzung eines anderen Zuges (aufgrund Verspätung / Ausfälle) immer die planmäßige Ankunft laut Fahrkarte zählt - auch wenn man früher losfährt (und sich dann die Reisezeit trotzdem verlängert).


Ein sich hartnäckig haltendes Gerücht – zum Glück aber falsch. Entscheidend ist immer die planmäßige Fahrtzeit der tatsächlich gewählten Verbindung.


Nein, entscheidend ist die planmäßige Fahrzeit zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs. Wenn die DB danach auf die Idee kommt, den Fahrplan anzupassen, habe ich trotzdem Anspruch auf Entschädigung.


Korrekt, wenn Du später als in der Fahrkarte angegeben ankommst - was aber wenn du drei Stunden vorher losfährst und noch vor der ursprünglich geplanten Ankunft am Ziel bist (und trotzdem für den Weg länger gebraucht hast?)

Die VO sagt dazu:

Ohne das Recht auf Beförderung zu verlieren, kann ein Fahrgast bei Verspätungen vom Eisenbahnunternehmen eine Fahrpreisentschädigung verlangen, wenn er zwischen dem auf der Fahrkarte angegebenen Abfahrts- und Zielort eine Verspätung erleidet, für die keine Fahrpreiserstattung nach Artikel 16 erfolgt ist.

Aus meiner Sicht lässt das Spielraum für Interpretationen. Ist eine frühere Abfahrt eine zwischen Abfahrts- und Zielort erlittene Verspätung?

--
Weg mit dem 4744!


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