Meinung: Planmäßigkeitszeitpunkt nach Wahl des Fahrgastes. (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Samstag, 22.09.2018, 18:21 (vor 2745 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von martarosenberg, Samstag, 22.09.2018, 18:21

Innerhalb Deutschlands (ähnlicher Fall) gilt ja auch dass bei Nutzung eines anderen Zuges (aufgrund Verspätung / Ausfälle) immer die planmäßige Ankunft laut Fahrkarte zählt - auch wenn man früher losfährt (und sich dann die Reisezeit trotzdem verlängert).


Ein sich hartnäckig haltendes Gerücht – zum Glück aber falsch. Entscheidend ist immer die planmäßige Fahrtzeit der tatsächlich gewählten Verbindung.


Nein, entscheidend ist die planmäßige Fahrzeit zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs. Wenn die DB danach auf die Idee kommt, den Fahrplan anzupassen, habe ich trotzdem Anspruch auf Entschädigung.

Ich bin auf dem Standpunkt:

Die zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufes planmäßige Fahrtzeit des tatsächlich genutzten Zuges oder die zum Zeitpunkt der Fahrt planmäßige Fahrtzeit des tatsächlich genutzten Zuges, nach Wahl des Fahrgastes.

Begründung:

* Wo keine Zugbindung vorgesehen ist, kann dem Kunden auch nicht im Rahmen der FGR ein bestimmter Zug zu Grunde gelegt werden.
* Da der Kunde sowohl bei Fahrkartenkauf ein Fahrtzeitangebot der Bahn bekommt, als auch durch die fehlende Zugbindung jederzeit auch ein neues Fahrtzeitangebot annehmen kann, die planmäßige Fahrtzeit des tatsächlich genutzten Zuges zu dem Zeitpunkt, zu dem der Fahrgast sich entschieden hat, diesen zu nutzen; frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufes. Da dieses "Entscheiden" schwer nachvollziehbar ist in der Praxis "nach Wahl des Fahrgastes".

Ich freue mich über Kommentare.


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