FGR bei SP Europa im zugungebundenen Teil (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Samstag, 22.09.2018, 12:04 (vor 2740 Tagen) @ sflori
bearbeitet von bahnfahrerofr., Samstag, 22.09.2018, 12:04

Interessant. Kann man das irgendwie noch belegen/begründen?


Der von mir oben abgetippte Text, den das SC FGR schrieb, war übrigens schon die Reaktion auf meinen Einspruch, da in der ursprünglichen Ablehnung keinerlei Begründung war.

Den Einspruch hatte ich wie folgt begründet:

[...] Es wurde im Bescheid angegeben, die Verspätung an Zielort hätte 0 min betragen. Dies ist jedoch falsch. Es wurde nicht die auf der Fahrkarte unter "Reiseverbindung" eingetragene Verbindung mit dem Zug xxx (Abfahrt in xxx um xxx) genutzt. Stattdessen wurde - wie im FGR-Formular angegeben und am Zangenabdruck erkennbar . der Zug xxx mit Abfahrt in xxx um xxx genutzt. Dies ist auch möglich, da im Ausland beim Sparpreis Europa keine Zugbindung - analog zum DB Flexpreis - besteht. Die Fahrgastrechte sind somit nach der tatsächlich genutzten Verbindung zu beurteilen, hier also die Ankuft des Zuges xxx im Bahnhof xxx, welche über eine Stunde zu spät war. Ich bitte daher um Überprüfung der Entscheidung [...]


Das ist ja eigentlich die gleiche Argumentation. War mir eben nur nicht sicher, ob ich richtig lag. Wenn ja, ist es nun ja eigentlich sinnlos, nochmal ans SC FGR zu schreiben..


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