Gültigkeit Gutschein? (Fahrkarten und Angebote)

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Mittwoch, 22.08.2018, 21:36 (vor 2775 Tagen) @ heinz11

Hallo zusammen,

ist die Beschränkung auf 3 Jahre bei der Gültigkeit des Gutscheins überhaupt zulässig? Gutscheine mit reinem Geldwert sind doch qua Gesetz unbegrenzt gültig?

Nein, nicht ganz. Gutscheine mit reinem Geldwert müssen mindestens 3 Jahre gültig sein. Insofern ist dem Gesetz genüge getan.

Ja und nein.

https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/gutscheine/gutscheine-unbegrenzt-gueltig

Da steht drei Jahre ab dem Tag der Ausstellung des Gutscheins. Das ist so nicht zulässig. Das BGB gibt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, weil Verjährungsfristen nach §199 BGB eben genau dann starten. Im Zweifel wird das aber sicherlich in der Praxis einfach akzeptiert, falls es überhaupt vorkommt, das jemand morgen mit einem Gutschein vom 30.01.15 ankommt, der durchaus nicht verjährt wäre.

Unbegrenzt, wie oben angefragt, natürlich nicht, da reine Geldforderungen regelmäßig (in D) drei Jahre nach dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist verjähren.


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