Dahin erstatten womit man bezahlt hat. (Fahrkarten und Angebote)

heinz11, Dienstag, 21.08.2018, 17:09 (vor 2769 Tagen) @ br752


Das scheint wieder "agile" Arbeitsweise zu sein. Teilestuecke in die Produktion bringen ohne ueber deren Risiken sich klar zu sein. Ich gehe auch stark davon aus, dass sich das bald aendern wird oder man wird der DB eins auf die Nase hauen. Diese "Wand" ist aus meiner Sicht schon in sichtweite.

BTW: Zu den bishereigen 7-stelligen Codes:
- FGR: Man konnte da zwischen Bargeld und Code waehlen.
- Rewe Gutscheine musste keiner kaufen
- Fuer Geschenkgutscheine konnte man auch nichts.

Kleine Anmerkung: Die DB-REWE-Bahngutscheine gelten 5 Jahre nach Aktivierung (sprich Kauf). Da ist die zeitliche Flexibilität deutlich größer. Bei Geschenkgutscheinen müßten es drei Jahre sein. Ich weiß es aber nicht genau.

Hier aber wird der Bezahlprozess gebrochen. Gekauft mit EC und zurueck mit Code. Das passt nicht.

Conrad sagt bei Rueckgabe: "Sie bekommen das dahin erstattet womit sie bezahlt haben." - Da kann man mit leben.

Was hat die DB eigentlich davon? Wenn jetzt sackweise Sparpreise im RZ zurückgegeben würden, so daß diese unter Bargeldmangel leiden, dann könnte ich es verstehen. Aber das meiste läuft doch eh online. Da jetzt mit dieser Gutscheingeschichte anzufangen, erschließt sich mir nicht.


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