Dahin erstatten womit man bezahlt hat. (Fahrkarten und Angebote)

br752, Dienstag, 21.08.2018, 13:28 (vor 2772 Tagen) @ Co_Tabara-98
bearbeitet von br752, Dienstag, 21.08.2018, 13:28

Soll das ein schlechter Scherz der Bahn sein?


War es nicht schon immer so, dass sich siebenstellige DB-Gutscheine und Lastschrift bei bahn.de nicht kombinieren lassen?


Das vielleicht schon, aber es war noch nicht immer so, dass bei stornierten Sparpreisen das "Rückgeld" in Form von 7-stelligen Gutscheinen ausbezahlt wurde. Die Anzahl der pro Zeiteinheit ausgegebenen 7-stelligen Gutscheine dürfte also in Kürze (wenn nur noch "neue" Sparpreise storniert werden und keine "alten" mehr) ein Vielfaches des bisherigen Volumens betragen - meine Schätzung des Faktors: mindestens dreistellig.

Im Übrigen gab es die 7-stelligen Codes laut bahn.de bisher "z.B. als Geschenk oder aufgrund von Zugverspätung". Das waren also in der Regel keine Fälle, bei denen sie dem Nutzer aufgrund eines Rechtsanspruchs zugekommen sind.

Wenn die Regelung so bleibt, wird die "schlechte Presse" nicht lange auf sich warten lassen, und das wird nicht bei "schlechter Scherz" bleiben. Andererseits ist der Ruf gerade schon ausreichend ruiniert...


Das scheint wieder "agile" Arbeitsweise zu sein. Teilestuecke in die Produktion bringen ohne ueber deren Risiken sich klar zu sein. Ich gehe auch stark davon aus, dass sich das bald aendern wird oder man wird der DB eins auf die Nase hauen. Diese "Wand" ist aus meiner Sicht schon in sichtweite.

BTW: Zu den bishereigen 7-stelligen Codes:
- FGR: Man konnte da zwischen Bargeld und Code waehlen.
- Rewe Gutscheine musste keiner kaufen
- Fuer Geschenkgutscheine konnte man auch nichts.

Hier aber wird der Bezahlprozess gebrochen. Gekauft mit EC und zurueck mit Code. Das passt nicht.

Conrad sagt bei Rueckgabe: "Sie bekommen das dahin erstattet womit sie bezahlt haben." - Da kann man mit leben.

Sicher braucht es da ein EU gesetz zu, :-/


BR752


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