In der genannten Form doch (Aktueller Betrieb)

Power132, Sonntag, 15.07.2018, 16:17 (vor 2074 Tagen) @ Ösi

Eine Lösung könnte sein: Bei den Ausschreibungen werden mehr Vorgaben gemacht zur Bezahlung der Beschäftigten, zur Gestaltung der Arbeitsverträge

Es können Mindeststandards definiert werden, so wie in jeder Ausschreibung aber ich habe das so verstanden, dass hier direkte Vorgaben gemacht werden sollen, die sich dann so in den Verträgen wiederspiegeln. Und das greift in die Vertragsfreiheit ein.


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