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Bahngenießer, Sonntag, 15.07.2018, 12:46 (vor 2074 Tagen) @ Power132

Ich sehe bei deinen Punkten mehrere Probleme.

Bei Vorgabe bei Arbeitsverträgen durch ausschreibende Stellen.
Greift das nicht in die Vertragsfreiheit ein? Ein solches Vorgehen würde schenller durch Gerichte wieder kassiert werden als sie überhaupt niedergeschrieben sind.

Auch sehe ich einen gesellschaftlichen Grund bei den fehlenden Personal. Das fängt schon damit an, wie das Anforderungsprofil an den Beruf des Eisenbahners aussieht. Reicht da ein guter Realschulabschluss (der leider vielerorts mit einem qualifizierten Hauptschulabschluss gleichgesrtzt wird) oder muss es zwingend ein Abitur mit einem Mindestschnitt von 2,0 sein? Ich denke mal heutzutage bist du gesellschaftlich nicht mehr en vogue wenn du kein Abitur vorweisen kannst, um es mal drastisch überspritzt zu formulieren.

Und zum Thema Unterbietungswettbewerb, kann da mal jemand genauere Zahlen nennen, oder sind das "Stammtischparolen" um den Personalmangel damit zu begründen, der vielerorts bei privaten EVU oder DB Gesellschaften vorherrscht.
Ich habe mehrfach von einem Bundesrahmentarifvertrag gelesen an dem sich viel orientieren. Und auf der Seite der GdL sind Tarifübersichten/bröschüren erhältlich. Und ich glaube kaum, dass die alle Abschlüsse unter dem Existenzminimum erzielt haben.

Ich meinte auch eher:
Wenn die sich bewerbenden Verkehrsunternehmen nicht bestimmte Bezahlungs- und Sozialstandards gegenüber dem Personal erfüllen, bekommen die Unternehmen dicke Minuspunkte, die man so leicht nicht ausgleichen kann!

Übrigens reicht es meines Erachtens bei weitem nicht aus, wenn Lokführer lediglich das Existenzminimum erreichen. Umgekehrt muss man sich natürlich auch nicht gerade an einem A9er-Gehalt der höchsten Altersstufe orientieren, was auch nur wenige Spitzen-Lokführer in ihrem Leben erreicht haben.

Was der Bewerber für eine Schulbildung hat, ist vielleicht nicht ganz so wichtig. Hauptsache, man hat den Eindruck, sie/er packt es mit dem Triebfahrzeugführer-Beruf.


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