Definition Fahrtende halte ich auch für nicht haltbar, weil: (Allgemeines Forum)

martarosenberg, Freitag, 15.06.2018, 11:13 (vor 2852 Tagen) @ AbschnittE
bearbeitet von martarosenberg, Freitag, 15.06.2018, 11:15

Folgende Regelung zur Fahrt gilt im MVV:
„Die Fahrt gilt als beendet, wenn der Fahrgast an seiner Zielhaltestelle angekommen ist und das Fahrzeug sowie die Betriebsanlage vollständig verlassen hat.“
Siehe § 6 Abs. 4 des MVV-Gemeinschaftstarifs.

Was macht einer, der mit Einzelfahrkarten mit der S- oder U-Bahn zu einer -Bahn-Station X fährt um an dem in der -Bahn-Station X befindlichen Kiosk was zu kaufen, und dann wieder zurückfährt?

* Er hat die Fahrt dann in X nicht beendet, da er die Betriebsanlage nicht verlassen hat.
* Zur Rückfahrt braucht er eine neue Fahrkarte, da Rückfahrten auf ein- und der selben Einzelfahrkarte nicht zugelassen sind.
* Andersherum, da er die Fahrt in X nicht beendet hat, würde er nach obiger Definition zwangsläufig die Fahrt bei der Rückfahrt fortsetzen und hätte zwangsläufig keinen Gültigen Fahrausweis für die Fortsetzung der Fahrt, auch wenn er zeitgleich eine neue (2. Fahrt) mit für dieser gültigem Fahrausweis antritt.

Ich halte daher die oben zitierte Regelung in der Form für nicht haltbar.


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