MVV in den AVV: Nur wenn der Zug in Althegnenberg hält (Allgemeines Forum)

AbschnittE, Donnerstag, 14.06.2018, 11:20 (vor 2852 Tagen) @ Colaholiker

So wie ich das als juristischer Laie verstehe, wäre das sogar immer anwendbar, wenn der Tarif verbietet, daß Fahrkarten kombiniert werden und das Verkehrsmittel an dem Punkt, wo die Fahrkarten zusammentreffen, auch einen planmäßigen Halt mit Fahrgastwechsel hat.

So ist es bei der Fahrt von München nach Augsburg: MVV und AVV sind nur in den wenigen Zügen kombinierbar, die in Althegnenberg halten. Siehe

https://www.eisenbahnforum.de/index.php?act=ST&f=31&t=15497
https://community.bahn.de/questions/1485335-fahrt-uber-verbundgrenze-mvv-avv

Das Urteil auf der myway-Seite wird übrigens auch hier diskutiert:

https://community.bahn.de/questions/1164798-moglichkeit-kombination-tickets-verbundraum...


Wie weit sind wir denn nun? Der MVV sagt "nein", was juristisch zweifelhaft ist, und ansonsten muss man es drauf ankommen lassen?

Bzgl. der Idee "an der nächsten Tür pro forma wieder einsteigen" schrieb mir ein User per PN:

Folgende Regelung zur Fahrt gilt im MVV:
„Die Fahrt gilt als beendet, wenn der Fahrgast an seiner Zielhaltestelle angekommen ist und das Fahrzeug sowie die Betriebsanlage vollständig verlassen hat.“
Siehe § 6 Abs. 4 des MVV-Gemeinschaftstarifs.

Also muss ich, damit es geht, a) ein guter Sprinter sein, um während eines Zwischenhaltes schnell einen Fuß auf öffentliches Gelände zu setzen, und b) dann in opernreifer Inszenierung zu rufen "Ach, wehe mir, diese Zielhaltestelle ist gar so grausig! Ich trete nun eine neue Fahrt an, zu einer neuen Destination!" und c) im Spurt noch schnell ein neues Handyticket lösen.

Auf der Stammstrecke könnte das bei all den Betriebsstörungen glatt klappen...


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