Ähnlich Stückel-Verbot in Ungarn (Allgemeines Forum)

musicus, Donnerstag, 14.06.2018, 10:07 (vor 2852 Tagen) @ Altmann
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 14.06.2018, 10:08

Na ja, wenn ich mich ohne Fahrschein in einen Zug setze und nicht zahlen will, sondern zum Zub sage "Verklag mich doch!", dann ist das schon meine Entscheidung ...

1.) Der beklagte Fahrgast war in allen Fällen im Besitz eines Fahrscheins.
2.) Der beklagte Fahrgast hatte seine Fahrscheine bezahlt.
3.) Der beklagte Fahrgast war nicht mit dem Zug unterwegs.
4.) Der beklagte Fahrgast kam mit keinem ZuB in Kontakt.
5.) Der beklagte Fahrgast hat (vermutlich) zu keinem Zeitpunkt dem Prüfpersonal "Verklag mich doch!" entgegengeworfen.
6.) Der beklagte Fahrgast war - wie gerichtlich festgestellt wurde - mit unrechtmäßigen Forderungen konfrontiert.
7.) Den beklagten Fahrgast unter dieses Umständen als "Prozesstreiber" zu betrachten hat mit der Wirklichkeit nichts gemein.


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