Aber wieso ist das jetzt rechtmäßig? (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Mittwoch, 30.05.2018, 09:31 (vor 2971 Tagen) @ martarosenberg
bearbeitet von sibiminus, Mittwoch, 30.05.2018, 09:36

Es gibt einen korrekten MwSt.-Satz. Und dieser ändert sich nicht dadurch, dass der Kunde eine Bescheinigung anfordert, sondern gilt anhand der Transportleistung.

Das habe ich doch auch schon feststellt.

Das kann doch so nicht bestand haben, oder ist das Universum "Bahn" too big too fail als dass die Finanzbehörden da zu pingelig werden würden? Weil sie es anders eben auch nicht korrekt hinbekommen?

Die PZB "kann doch so nicht bestand haben", weil sie ein unzulässiges Anfahren gegen haltzeigende Signale nicht überwachen kann, wie in §15 Abs. 2 EBO gefordert. Aber die PZB hat eben doch Bestand. Merke: es kommt nicht nur auf die einfachgesetzlichen Vorschriften an, sondern auch auf deren Ausgestaltung.

Interessant überhaupt dass 7% MwSt. gelten wenn pro Beförderer <= 50km, insgesamt aber eine Fernstrecke zurückgelegt wird. Eigentlich sollte sich die MwSt. ja anhand des Reiseweges ergeben und Fernreisen, egal wie gestückelt, eben nicht mehr zum Grundbedarf zählen so wie das mit den 7% mal gedacht war ..

Das ist der Kasus Knacksus, die Differenz in der Definition von "Nahverkehr". Tariflich ist eine Fahrt von Köln nach Frankfurt mit dem SWT Nahverkehr. Gesetzlich ist aber eine Fahrt mit dem ICE von Köln nach Siegburg Nahverkehr. Was von beidem gehört jetzt zum Grundbedarf, der die MwSt-Ermäßigung rechtfertigt?

Wie bereits gesagt, die Systematiken gehören aufgeräumt und um Logik ergänzt.

Und interessant dass das nicht am Tarif sondern am EVU festgemacht wird.

Die MwSt wird ja nicht durch den Tarifgeber abgeführt, sondern durch den Verkäufer (der die bei den Einnahmeaufteilungen dem Beförderer anlastet).

Und was sind nun verschiedene Beförderer in diesem Sinne? Auch schon DB Regio Südost und DB Regio Nordost z.B.?

Da gibt es natürlich nur eine sinnvolle Organisationseinheit, die juristische Person DB Regio AG. Steht auch auf den Fahrkarten drauf.


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