Aber wieso ist das jetzt rechtmäßig? (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Dienstag, 29.05.2018, 18:58 (vor 2848 Tagen) @ sibiminus

Das Problem ist, dass zwei hochkomplizierte Universen aufeinanderprallen: deutsche Eisenbahnen mit den Finanzverwaltungen. Es reicht ja eben nicht aus, den Mehrwertsteuerausweis gemäß fahrplanmäßig gebuchten Befördereranteilen auszuweisen. Der Ausweis muss den tatsächlich genutzten Anteilen entsprechen! Und selbst wenn man Zugbindung in allen Angeboten im Nahverkehr hätte (Konjunktiv), wäre immer noch die Aufhebung oder Gültigschreibung teils mit einer Verschiebung der Anteile verbunden, welche im Einzelfall einen ungerechtfertigten Ausweis bedeuten kann. Und wie würde man mit Umwegen umgehen? Vor der Umstellung war ein Umweg unbepreisbar, wenn sich dadurch der MwSt-Satz änderte. Das ist jetzt weggefallen, sind ja eh immer 7% ausgewiesen.

Ist das "Pauschal 7%" nicht aber auch falsch, weil ja real auch mal 19% anfallen? Und damit der Ausweis der 7% MwSt. auch nicht unbedingt richtig?

Oder ist das Gesetzeskonform, und wieso auf einmal? Es kann doch die Bahn nicht einseitig entscheiden, nun auch für längere Verbindungen nur 7% MwSt. zu erheben und abzuführen.


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