Nicht anders lösbar (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Dienstag, 29.05.2018, 17:24 (vor 2848 Tagen) @ martarosenberg
bearbeitet von sibiminus, Dienstag, 29.05.2018, 17:26

Das Problem ist, dass zwei hochkomplizierte Universen aufeinanderprallen: deutsche Eisenbahnen mit den Finanzverwaltungen. Es reicht ja eben nicht aus, den Mehrwertsteuerausweis gemäß fahrplanmäßig gebuchten Befördereranteilen auszuweisen. Der Ausweis muss den tatsächlich genutzten Anteilen entsprechen! Und selbst wenn man Zugbindung in allen Angeboten im Nahverkehr hätte (Konjunktiv), wäre immer noch die Aufhebung oder Gültigschreibung teils mit einer Verschiebung der Anteile verbunden, welche im Einzelfall einen ungerechtfertigten Ausweis bedeuten kann. Und wie würde man mit Umwegen umgehen? Vor der Umstellung war ein Umweg unbepreisbar, wenn sich dadurch der MwSt-Satz änderte. Das ist jetzt weggefallen, sind ja eh immer 7% ausgewiesen.

Man müsste einfach mal "aufräumen" und eine Logik in die Systematik bringen - sowohl bei den Tarifen der Bahnen als auch bei den Finanzverwaltungen von Bund und Ländern.

Edit: das manuelle Gefrickel hinten dran mit Umschichten der Kohle dürfte immer noch einfacher sein als diesen Schwachsinn systemisch abzubilden


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