Keine Ersatzzug"bindung"? + Aufhebung Zubindung nach int. BB (Fahrkarten und Angebote)

bahn.patient, Montag, 26.03.2018, 18:54 (vor 2920 Tagen) @ ICE920

Naja, der Stempel ist ja schon eindeutig: Zugbindung aufgehoben. Der Stempel ist dabei rein deklaratorisch - die Aufhebung der Zugbindung folgt schon aus Ziff. 9.1.1 der BB Personenverkehr (in der ständigen Auslegung durch die DB, ein Nachweis wird dort nämlich weder positiv noch negativ erwähnt).

Die ergänzende, handschriftliche "Freigabe" für einen bestimmten anderen Zug werte ich eher als gut gemeinte, aber schlecht gemachte Serviceleistung (dem Fahrgast wird eben ein alternativer Zug genannt, und damit der Fahrgast auch ganz sicher sein kann, dass er diesen Zug auch nehmen darf, bekommt er das nochmal ausdrücklich bestätigt) denn als BB-widrige Festlegung auf einen bestimmten, anderen Zug.

Die internationalen BB sind ja schwer zu durchdringen, ich verstehe sie so: Nach Einleitung SCIC-NRT gelten für DB-Strecken die BB Personenverkehr, mithin die dortige 20-Minuten-Regel. Im Ausland gelten die Bedingungen des dortigen Beförderers, jedenfalls aber die 60-Minuten-Regel aus der FGR-VO bzw. Ziff. 9.1.1 GCC-CIV/PRR.

In den SCIC-BB für die Niederlande heißt es dann noch:

2.1.1 Sofern für die niederländische Strecke keine Wegevorschrift angegeben ist, gelten die Fahrkarten über den gemäß Tarifkilometern kürzesten Weg. Ohne Nachzahlung kann mit
Fahrkarten zum Flexpreis ein längerer Weg benutzt werden, wenn über diesen eine
schnellere Verbindung besteht oder wenn weniger oft umgestiegen werden muss.

Aber im Verspätungsfall kann ja nun auch auf "geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen" gefahren werden (s.o.), worunter ich alles Verkehrsübliche verstehen würde.

Vielleicht kann mich hierzu jemand bestätigen oder korrigieren.


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