[!] Zugbindungsaufhebung / Fahrgastrechte international (Fahrkarten und Angebote)

bahn.patient, Montag, 26.03.2018, 11:19 (vor 2919 Tagen) @ A-W

Neben dem Argument mit den "vergleichbaren Beförderungsbedingungen" möchte ich noch folgende Überlegung einwerfen:

Nach dem zitierten Artikel 16 hat der Fahrgast "unverzüglich" die Wahl zwischen der Fortsetzung/Weiterreise "bei nächster Gelegenheit" (Buchstabe b) oder "zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts" (Buchstabe c).

Damit ist aber nicht gesagt, dass eine (vertraglich vereinbarte) Zugbindung von Rechts wegen vollständig aufgehoben werden muss oder dass der Fahrgast von dieser Wahlmöglichkeit spontan und eigenmächtig Gebrauch machen darf. Vielmehr dürfte es nach dem Wortlaut der Verordnung genügen, wenn der Fahrgast - nach seiner Wahl - auf die nächste Verbindung oder eine spätere Verbindung "umgebucht" wird und dann an diese Verbindung gebunden ist (entspricht dem Vorgehen bei reservierungspflichtigen Zügen und im Flugverkehr)

Die von der DB praktizierte pauschale Aufhebung der Zugbindung wird also nach meiner Einschätzung nicht von Artikel 16 verlangt.


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