Bordpreis-Aufschlag auch bei geschlossenem Schalter! (Fahrkarten und Angebote)

sflori, Montag, 26.03.2018, 13:54 (vor 2918 Tagen) @ Bahngenießer

1) Muss zu einer Nullpreis-Umwegkarte nicht sogar auch grundsätzlich der Bordpreis-Aufschlag gezahlt werden? Ich finde nirgendwo das Gegenteil.

Ich hatte mal beim Online-Service www.bahn.de nachgefragt. Antwort:

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Sehr geehrter Herr sflori,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wir haben Ihr Anliegen überprüft und können Ihnen mitteilen, dass Sie eine solche Umwegsfahrkarte nicht vorab erwerben müssen/können. Zudem ist diese auch nicht in jedem Fall kostenfrei.

Wenn Sie ein Flexpreis-Ticket haben, worauf nicht die Strecke über Kiel gekennzeichnet ist, aber eine Verbindung über Kiel nutzen möchten, bezahlen Sie die Umwegsfahrkarte vor Ort im Zug. Dieser Preis wird berechtnet aus der Differenz der beiden Flexpreise. Sollten beide Flexpreise in der gleichen Höhe liegen, müssen Sie nichts bezahlen.

Sollten Ihnen unsere Hinweise nicht weiterhelfen, rufen Sie bitte an. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vom Online-Service stehen Ihnen täglich von 0 bis 24 Uhr unter 0180 6 10 11 11 (20 ct/Gespräch aus dem Festnetz, aus dem Mobilfunknetz max. 60 ct/Gespräch) zur Verfügung.
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Bye. Flo.


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