Bordpreis-Aufschlag auch bei geschlossenem Schalter! (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Sonntag, 25.03.2018, 20:42 (vor 2919 Tagen) @ Bahngenießer

Die 13 Euro im Zug ggf als Bordpreis noch 12.50 Euro teurer. Falls man erst im Zug entscheiden will, ob man sitzen bleibt.


Für Umwegfahrkarten fällt m.W.n. kein Bordpreis an. Hat sich da was geändert oder betraf das nur Produkt- bzw. Klassenübergänge?


iirc wird für Umwege der Bordpreis erhoben, es sei denn, es handelt sich um einen Umwegfahrschein zum Nullpreis. Produkt- und Klassenübergänge sollten zuschlagsfrei sein.


Die Fragen, die sich mir stellen:
1) Muss zu einer Nullpreis-Umwegkarte nicht sogar auch grundsätzlich der Bordpreis-Aufschlag gezahlt werden? Ich finde nirgendwo das Gegenteil.

Die Nullpreis-Umwege sind mMn in den BB unzureichend geregelt. Einerseits ja, weil Umweg-Fahrausweise theoretisch unter die Bord-Aufpreispflicht fallen. Andererseits nein, weil die Erhebung eines Bordzuschlags auf eine kostenlose „Zusatzleistung“, die ggf. ja auch eine effektive Minderleistung sein kann (wie z.B. bei der Nutzung der Rheinstrecke mit KRM-Ticket) und aus rein bürokratischen Erwägungen erforderlich wird, eine Abzockmasche übelster Kundenunfreundlichkeit wäre.

2) Sollte am Einstiegsbahnhof allerdings kein Reisezentrum o. ä. geöffnet sein, müsste nach meiner Meinung aber der Bordpreis-Aufschlag entfallen. Oder?

Müßte, ja.


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