Bordpreis-Aufschlag auch bei geschlossenem Schalter! (Fahrkarten und Angebote)

Bahngenießer, Sonntag, 25.03.2018, 20:12 (vor 2920 Tagen) @ musicus

Die 13 Euro im Zug ggf als Bordpreis noch 12.50 Euro teurer. Falls man erst im Zug entscheiden will, ob man sitzen bleibt.


Für Umwegfahrkarten fällt m.W.n. kein Bordpreis an. Hat sich da was geändert oder betraf das nur Produkt- bzw. Klassenübergänge?


iirc wird für Umwege der Bordpreis erhoben, es sei denn, es handelt sich um einen Umwegfahrschein zum Nullpreis. Produkt- und Klassenübergänge sollten zuschlagsfrei sein.

Die Fragen, die sich mir stellen:
1) Muss zu einer Nullpreis-Umwegkarte nicht sogar auch grundsätzlich der Bordpreis-Aufschlag gezahlt werden? Ich finde nirgendwo das Gegenteil.
2) Sollte am Einstiegsbahnhof allerdings kein Reisezentrum o. ä. geöffnet sein, müsste nach meiner Meinung aber der Bordpreis-Aufschlag entfallen. Oder?

Zumindest bei Notwendigkeit einer Nullpreis-Umwegkarte (wenn man z. B. die Rheinstrecke anstelle der Schnellstrecke benutzt) würden aber sicher viele Zugbegleiter einfach so abnicken, wenn das auch offiziell nicht korrekt ist.


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