Bordpreis-Aufschlag auch bei geschlossenem Schalter! (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Montag, 26.03.2018, 13:44 (vor 2919 Tagen) @ Bahngenießer

Die Fragen, die sich mir stellen:
1) Muss zu einer Nullpreis-Umwegkarte nicht sogar auch grundsätzlich der Bordpreis-Aufschlag gezahlt werden? Ich finde nirgendwo das Gegenteil.

Ja, ist diskussionswürdig. Die Frage wäre vielleicht, ob man einen Aufpreis verlangen darf/sollte, wenn eigentlich gar nichts bezahlt werden muss.

2) Sollte am Einstiegsbahnhof allerdings kein Reisezentrum o. ä. geöffnet sein, müsste nach meiner Meinung aber der Bordpreis-Aufschlag entfallen. Oder?

Es geht ja um folgendes:
Man möchte eine Strecke befahren, für die man keine Fahrkarte hat (Frankfurt-Limburg Süd-Köln). Dafür gibt es eigentlich eine Fahrpreisnacherhebung. Punkt.
Eine Alternative zur FN bietet im FV der Bordpreis.
Auf den Bordpreis wird verzichtet, wenn es am Einstiegsbahnhof keine Möglichkeit gab, eine Fahrkarte für Frankfurt-Limburg Süd-Köln zu kaufen. Gab es am Einstiegsbahnhof einen Automaten, an dem du eine Fahrkarte Frankfurt-Limburg Süd-Köln hättest lösen können?

Der Bordpreis ist ja hauptsächlich dafür da, dass man nicht immer erstmal eine Nahverkehrsfahrkarte über die günstigste Strecke kauft und dann hofft, im FV-Zug nicht kontrolliert zu werden.

Ich gebe aber zu, dass das ganze nicht 100% durchdacht und logisch ist und die (positiven!) Aussnahmen bezüglich Übergang zur 1.Klasse und IC->ICE es nicht logischer machen.


Zumindest bei Notwendigkeit einer Nullpreis-Umwegkarte (wenn man z. B. die Rheinstrecke anstelle der Schnellstrecke benutzt) würden aber sicher viele Zugbegleiter einfach so abnicken, wenn das auch offiziell nicht korrekt ist.

Jo.


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