Nachzahlen im (FV)-Zug? Antwort auf deine Frage. (Fahrkarten und Angebote)

Aphex Twin, Dienstag, 27.02.2018, 12:09 (vor 2947 Tagen) @ agw

Wenn es so gedacht wäre, dass zwei unterschiedliche Karten, die exakt den gleichen Rabatt bieten, nicht miteinander kombinierbar sein sollen, warum kann ich dann BC25 und BC25F kombinieren? Ist der gleiche Fall. (Die Antwort: da war es schon immer so, bei der BC50 erst, nachdem man das System schon vergurkt hatte.)

Falls du allerdings Beweise hast, dass man das System schon vor 25 Jahren extra so designt hat, dass 25 Jahre später nach Einführung der BC25 und des 25%-Rabattes für die BC50 in Deutschland, absichtlich keine gemeinsame Fahrkarte gebucht werden kann, dann nehme ich das zurück.

Es gibt die Beförderungs- und Tarifbedingungen und das Online-Buchungssystem. Wenn das letztere eine Buchung ausspuckt die dem ersteren widerspricht, ist das das Problem der Bahn. Im umgekehrten Fall ist es Dein Problem. Es besteht kein Rechtsanspruch alle Fahrkarten die nach den Beförderungsbedingungen möglich sind auch online erwerben zu können. Im Zweifelsfall hat das Online-Buchungssystem recht.

Die Beförderungsbedingungen sind das theoretische Grundgerüst, in der Praxis gilt aber das Online-Buchungssystem. Stell Dir eine Computerspiel vor bei dem Autor/Entwickler ausführlich die Regeln nach denen es funktioniert beschrieben hat. Wenn im eigentlichen Computerspiel die Regeln nicht immer 100% eingehalten werden, dann bringt es rein gar nichts sich darüber aufzuregen. Selbst wenn man mit dem Programmierer (des Computerspiels oder des Online-Buchungssystem) direkt kommunizieren würden könne und die Diskrepanz zwischen den Regeln und dem Verhalten des Computers klar darstellen könnte, die Antwort wäre in beiden Fällen wohl: 'Yeah, well, that's life'.


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