Ganz ruhig! (Fahrkarten und Angebote)

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 27.02.2018, 10:27 (vor 2948 Tagen) @ Frecciarossa

Ich nehme zur Kenntnis, dass du anderer Meinung bist, kann aber keine Grundlage dafür in den rechtlich bindenden Beförderungsbestimmungen finden.

und wenn das dann so sein soll, muss man trotzdem bezahlen.
Mann kann dann ja dagegen klagen. Alle warten darauf, aber keiner macht es.

Wenn das Personal vor Ort es nur mit nachbezahlen darf, dann ist das eben so, die gehen nur nach den Ihnen bekannten Anweisungen.

Warum hat dagegen die Verbraucherzentrale noch nichts unternommen, scheint dann wohl doch nicht so in den Beförderungsbedingungen zu stehen.

Alles andere können Gerichte klären, also Mutig vor!!


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