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fabs, Braunschweig, Dienstag, 22.07.2008, 14:34 (vor 6611 Tagen) @ Anoj 1
bearbeitet von fabs, Dienstag, 22.07.2008, 14:36

Hallo fabs!

Falsche Aussagen werden nicht richtiger, wenn man sie ständig wiederholt!


So wurde es hier aber schon öfters erklärt.

Genau das ist das Problem! Es wurde schon so oft falsch erklärt, daß einige es für richtig halten

Frage:
"Mein" Zug fährt von München über Augsburg und Nürnberg nach Leipzig. (Startort der Reise ist/war z.B.: Memmingen) Ich verpasse "meinen" Zug, erreiche aber einen anderen Zug, der über die NIM fährt (Darf ich mit dem fahren?)

Ja!

und erreiche so "meinen" ursprünglichen Zug in Nürnberg. Sollte der Zug, der über die NIM fährt, in Nürnberg verspätet ankommen und ich erreiche "meinen" ursprünglichen Zug nicht, darf ich mit dem nächsten Zug in Richtung Leipzig fahren, oder?

Richtig.

(Wie) Wird nachgeprüft, ob ein Zug verspätung hat? Bsp.: Ich verpasse meinen Anschlusszug und nehme daher den nächsten Zug x, der in Richtung meines Zieles fährt; der Zub kontrolliert meine Fahrkarte (Dauer-Spezial) und sagt, dass ich nicht mit diesem Zug fahren darf, da dieser nicht auf der Fahrkarte steht. (->) Wie kann ich beweisen, dass mein "erster" Zug Verspätung gehabt hat? (-> Dann könnte doch jeder eine Fahrtunterbrechung machen.)

Indem du ihm sagst, daß dein Zug Verspätung hatte. In der Regel weiß das Zub sowieso schon bescheid und wenn nicht wird er bei einer dafür zuständigen Stelle nachfragen (welche das ist, weiß ich auch nicht).

Auch für das Dauer-Spezial (Europa) (Zugbindung) ???

Für internationale Fahrkarten gilt TCV. Damit kenne ich mich leider (zum Glück?) nicht so gut aus, da auf internationalen Fahrten bei mir bisher immer alles gut gegangen ist und ich mich daher noch nicht eingehend damit beschäftigen musste.

In den AGB steht (sinngemäß): Es können einzelne Züge ausgeschlossen werden.


Quelle? Wo steht das (genau so) in den AGB?

"Genau so" steht es nicht, daher habe ich ja "sinngemäß" geschrieben. Der genaue Wortlaut § 9.1.1. der Beförderungsbedingungen lautet:
[...] Die Rück- oder Weiterbeförderung kann für bestimmte Züge aus betrieblichen oder für die Sicherheit des Betriebes notwendigen Gründen ausgeschlossen werden. [...]

Die AGB gibts >hier< zum lesen.

Danke und Viele Grüße,
ein etwas verwirrter
Anoj

Bitte, ich hoffe, daß die Verwirrung sich jetzt etwas gelegt hat?!

Viele Grüße
fabs

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...


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