Ohje... (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Samstag, 04.11.2017, 16:30 (vor 3083 Tagen) @ Matze86

Du solltest erstmal beweisen können, dass es nicht am eigenen Unvermögen lag...

Wenn er die Karte vor weniger als 6 Monaten gekauft hat, muss der Verkäufer dem Kunden beweisen, dass es nicht an Unvermögen des Kunden lag.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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