Würde höchstwahrscheinlich nicht erstattet (Res.pflicht) (Fahrkarten und Angebote)

Proeter, Montag, 21.08.2017, 12:37 (vor 3176 Tagen) @ Ricky
bearbeitet von Proeter, Montag, 21.08.2017, 12:41

ich hätte zur Streckensperrung auch noch eine Frage:
ob ich, (da ich wirklich ausgeschlafen in Schwedens ankommen MUSS) mit derselben Fahrkarte über Zürich nach Innsbruck fahren und von dort den Nightjet nach HH nehmen darf?

In dem Fall musst du dir eine neue Fahrkarte besorgen und anschließend einreichen zur Erstattung.

Dies würde micht höchster Wahrscheinlichkeit nicht erstattet, da die Fahrgastrechte die Nutzung einer reservierungspflichtigen Ersatzverbindung nicht zulassen und das SC-FGR selbige konsequent nicht erstattet. Bei mehr Interesse zu diesem Thema, kannst du dir gern meine Beitragsrückschau ansehen.
Falls du die Fahrkarte bei der ÖBB gekauft hast, sieht das evtl. anders aus.
Da auf deiner Relation (zumindest bis zur schwedischen Grenze) auch nichtreservierungspflichtige Züge fahren, rate ich dir tunlichst, diese zu benutzen. Die Hotelübernachtung, die dadurch dann erforderlich wird, wird dir wahrscheinlich direkt am Servicepoint (wo du deine Reise unterbrichst) angeboten, so dass du dich anschließend nicht mit der Erstattung und einem Risiko rumärgern musst.


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