Fahrgastrechte Rheintalbahn (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Sonntag, 20.08.2017, 15:19 (vor 3179 Tagen) @ RadExpress

Guten Tag!

Kommt auch drauf an, wann Sie Ihr Ticket gekauft haben. Wurde das Ticker nach Bekanntwerden der Störung gekauft, gibt es keine Fahrgastrechte.

Ganz so einfach ist das nicht.

Wenn ich zum Bahnhof gehe, weil ich nach gültigem, veröffentlichtem Fahrplan -- ggf. inkl. geplanten Bauarbeiten -- fahren will, die Fahrkarte kurz vor Abfahrt kaufen will, aber dann feststelle dass die Verbindung gar nicht funktioniert, gibt es trotzdem Ansprüche aus FGR (so vor einiger Zeit von Freiburg gen Dresden bei plötzlich ausgefallenem Nachtzug).


Wenn die Störung schon einige Tage besteht und man vernünftigerweise davon mitbekommen konnte ist es vielleicht anders.

M.E. gibt es da keine klare Rechtslage, sondern Ermessensspielraum, der sinnvoll auszuloten ist (und natürlich nicht mutwillig auszunutzen ist).


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