Fahrgastrechte Rheintalbahn (Fahrkarten und Angebote)

Ricky, Freiburg, Sonntag, 20.08.2017, 15:40 (vor 3179 Tagen) @ martarosenberg

Es ist also nirgendwo geregelt, wenn ich später losfahre welche Entschädigung mir zustehen. Es kommt also ganz auf die Entscheidung des SC Fahrgastrechte an.
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe.

Oder wird geschaut, wann die tatsächliche Ankunft gewesen wäre mit der gebuchten Verbindung und wird nach der entschädigt?


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