Weitere Schritte (Fahrkarten und Angebote)

462 001, Taunus, Mittwoch, 16.08.2017, 21:30 (vor 3184 Tagen) @ Proeter

Der Punkt ist ja, dass die erste Reaktion (Ablehnung wg. Reservierungspflicht) innerhalb der vorgegebenen Frist kam. Seit meinem Widerspruch sind 1,5 Jahre vergangen. Und ob für Antworten auf den Widerspruch auch Fristen gelten, weiß ich nicht.

Ich kenne das jetzt nur aus dem Bereich der Verwaltung(VwGO) und da gibt es für alles eine Frist. Nur in dem Fall kenne ich mich jetzt nicht so gut aus.

Scheinbar ist bei dem Fall so einiges nicht glatt gelaufen. Jetzt will ich mal abwarten, was ich innerhalb eines Monats für eine "Zwischennachricht" aus Bamberg bekomme. Bis dahin bin ich natürlich gespannt auf eure Analysen und Erfahrungen mit ähnlich gelagerten Fällen.

An deiner Stelle würde ich dem einen Monat eine Zeit von 2-3 Wochen aufschlagen und wenn du bis dahin keine Antwort erhalten hast, das EBA in Bonn anschreiben. Die SÖP kann sicher auch helfen, doch die Leute vom EBA haben einfach bessere Chancen, der DB etwas "Dampf" zu machen.

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