erste Reaktion kam ja schneller (+ Reservierungspflicht) (Fahrkarten und Angebote)

Proeter, Mittwoch, 16.08.2017, 21:18 (vor 3189 Tagen) @ Höllentalbahn
bearbeitet von Proeter, Mittwoch, 16.08.2017, 21:19

Der Punkt ist ja, dass die erste Reaktion (Ablehnung wg. Reservierungspflicht) innerhalb der vorgegebenen Frist kam. Seit meinem Widerspruch sind 1,5 Jahre vergangen. Und ob für Antworten auf den Widerspruch auch Fristen gelten, weiß ich nicht.
Scheinbar ist bei dem Fall so einiges nicht glatt gelaufen. Jetzt will ich mal abwarten, was ich innerhalb eines Monats für eine "Zwischennachricht" aus Bamberg bekomme. Bis dahin bin ich natürlich gespannt auf eure Analysen und Erfahrungen mit ähnlich gelagerten Fällen.
Soweit ich es hier im ICE-Treff verfolgt habe, ist es bisher noch niemandem gelungen, den Fahrpreis für eine reservierungspflichtige Ersatzverbindung erstattet zu bekommen, oder?

Es bleibt die Frage, wie sich die DB (bzw. deren Servicecenter) sich vorstellen, was Fahrgäste machen, die ohne Reservierungspflicht nicht weiterkommen. Darauf habe ich weder im ICE-Treff noch außerhalb je eine Antwort gefunden - mal von HOTNAT abgesehen, was ja nur in seltenen Einzelfällen funktioniert.


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