SC-FGR meldet sich nach 1,5 Jahren mit nebulösem Brief (?) (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Mittwoch, 16.08.2017, 21:20 (vor 3187 Tagen) @ Proeter

Aha, interessant! Den Kundendialog hatte ich bereits 2015 involviert und dieser hatte sich umgehend als nicht zuständig erklärt und auf das SC-FGR verwiesen.

Zurecht. Wusste man zu diesem Zeitpunkt beim Kundendialog und beim SC-FGR bereits, dass der Erstattungsantrag abschlägig beschieden würde?

Hab ich nicht, weil ich stets im Glauben war, dass dies nichts beschleunigt. Außerdem wusste ich nicht, ob das SC-FGR auf Widersprüche überhaupt antworten muss.

Es gilt die gesetzlicher Erstattungsfrist von 1 Monat ab Antragstellung. In einer Angelegenheit, in der ich mich im Recht wähne, würde ich da ganz schnell nachfragen...

Generell wundert mich, dass es zu diesem absolut eindeutigen Fall eines so großen Schriftverkehrs bedarf, bei dem mehrere DB-Abteilungen eingeschaltet werden. Die Bürokratiekosten hierdurch dürften die Erstattungssumme längst überschreiten.

Papier ist geduldig -_-


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