FGR: ? zu zwangsweiser innerdt. Stückelung, und Bergbahn. (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Samstag, 22.07.2017, 15:08 (vor 3218 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von martarosenberg, Samstag, 22.07.2017, 15:08

Seit wann geht das?


Meines Wissens seit der Neuherausgabe der BBPV Ende 2015.

Er hat doch oben geschrieben, dass es keine Fahrkarte zu 10,- bzw. 15,- (Anfangstrecke) gab sondern er sich ein reguläres Ticket bis zum ersten Umstieg gekauft hat.

Ich sprach ja auch nicht von der Anfangsstrecke, sondern von einem Antrittsfahrschein. Dazu die BBPV:

2.2 Antrittsfahrkarte
Können Reisende vor Abfahrt des Zuges an ihrem Abgangsbahnhof keine Fahrkarte zu
ihrem Reiseziel erwerben, so lösen sie je nach Verfügbarkeit an ihrem Abgangsbahnhof als
Antrittsfahrkarte entweder eine Fahrkarte „Anfangsstrecke“ oder nach diesem Tarif eine
Fahrkarte bis zu einem in Richtung auf das Reiseziel gelegenen Bahnhof. Diese
Antrittsfahrkarte wird am Lösungstag im Zug oder in einer personalbedienten Verkaufsstelle
unentgeltlich gegen eine Fahrkarte bis zum beabsichtigten Reiseziel zum Flexpreis, unter
Berücksichtigung etwaiger im Zug erhältlicher Ermäßigungen und gegen Zahlung des
Mehrbetrages umgetauscht. Bei einem Minderbetrag erhält der Reisende im Zug entweder
das Restgeld in bar ausgezahlt oder statt des Restgeldes schuldbefreiend einen auf sechs
Monate befristeten Überzahlungsgutschein, der in einer personalbedienten Verkaufsstelle
gegen Bargeld eingetauscht werden kann.

Danke!

Hätte ggf. Argumentationskraft gekostet, aber gut.

(Im Folgezug gab es übrigens auch keine(n) ZUB (welcher sonst den Anschluss vorgemeldet hätte und der Anschlusszug hätte auch die eine Minute gewartet dann -- habe extra noch bei der Erfurter Bahn-Zentrale angerufen nach Verpassen), und am Umstiegsort war das Reisezentrum geschlossen -- was macht man also dann?

Und wenn der Folgezug ebenfalls eine Bahn mit eingeschränkter Verkaufsmöglichkeit ist?)


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