FGR: ? zu zwangsweiser innerdt. Stückelung, und Bergbahn. (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Samstag, 22.07.2017, 15:04 (vor 3212 Tagen) @ Tino

Hat von Euch jemand Erfahrung, ob man mit hartnäckig bleiben theoretisch durchkommt damit?


Warum hast du deinen Antrittsfahrschein nicht einfach vom nächsten Zugbegleiter umtauschen lassen? Dann hast du das Problem nicht (und zahlst auch nicht zu viel).


Seit wann geht das? Er hat doch oben geschrieben, dass es keine Fahrkarte zu 10,- bzw. 15,- (Anfangstrecke) gab sondern er sich ein reguläres Ticket bis zum ersten Umstieg gekauft hat. Ich glaube aber dass beide als zwei einzelne Beförderungsverträge gewertet werden, weil die Möglichkeit bestand (bahn.de, DB Navigator) einen durchgehenden Fahrschein zu erwerben.

Man ist bisher nicht verpflichtet, eigenes technisches Gerät mit sich zu führen, für eine Internetverbindung zu zahlen, um Bahn zun fahren. Auch dürfen einem keine Nachteile daraus entstehen, dass man das nicht hat. (Die nächste Argumentation wäre: Kein Automat, keine Verkaufsstelle, und kein Fahrschein: EBE, da man ja hätte das Internet nutzen und ein IT-Gerät bei sich haben können.)


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