Frage zur Zumutbarkeit von Aufenthalt in der Nacht (Fahrkarten und Angebote)
Leider kommen für deinen Fall die Fahrgastrechte nicht zum Tragen, denn daran heißt es:
Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 Kapitel IV Artikel 17 (4)
Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Entschädigung,
wenn er bereits vor dem Kauf der Fahrkarte über eine Verspätung
informiert wurde oder wenn bei seiner Ankunft am Zielort eine
Verspätung aufgrund der Fortsetzung der Reise mit einem ande-
ren Verkehrsdienst oder mit geänderter Streckenführung weniger
als 60 Minuten beträgt
Nach der neuen Streckenführung kommst du ja zu deiner geplanten und gebuchten Zeit an, somit kein Anspruch jeglicher Art!
gesamter Thread:
- Frage zur Zumutbarkeit von Aufenthalt in der Nacht -
RadExpress,
09.02.2017, 15:18
- ...musst schon konkreter werden... -
sfn17,
09.02.2017, 15:39
- FGR: Übernachtung -
michael_seelze,
09.02.2017, 18:11
- Nein, vorzeitiger Abbruch des Artikels... ;-) -
Blaschke,
09.02.2017, 18:55
- FGR: vorzeitiger Abbruch des Artikels? - michael_seelze, 09.02.2017, 19:31
- Nein, vorzeitiger Abbruch des Artikels... ;-) -
Blaschke,
09.02.2017, 18:55
- ...musst schon konkreter werden... -
RadExpress,
09.02.2017, 20:46
- ...musst schon konkreter werden... - martarosenberg, 09.02.2017, 21:23
- ...musst schon konkreter werden... - tose25, 09.02.2017, 23:05
- FGR: Übernachtung -
michael_seelze,
09.02.2017, 18:11
- Frage zur Zumutbarkeit von Aufenthalt in der Nacht - Nordy, 09.02.2017, 16:18
- keine Fgr -
sflori,
09.02.2017, 16:33
- keine Fgr - tose25, 09.02.2017, 23:08
- Lösungsvorschlag - Proeter, 09.02.2017, 17:49
- Ne schöne Spazierfahrt... -
Blaschke,
09.02.2017, 19:14
- Coole Idee - 462 001, 09.02.2017, 19:32
- ...musst schon konkreter werden... -
sfn17,
09.02.2017, 15:39