Frage zur Zumutbarkeit von Aufenthalt in der Nacht (Fahrkarten und Angebote)

Nordy, Donnerstag, 09.02.2017, 16:18 (vor 3376 Tagen) @ RadExpress

Leider kommen für deinen Fall die Fahrgastrechte nicht zum Tragen, denn daran heißt es:

Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 Kapitel IV Artikel 17 (4)
Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Entschädigung,
wenn er bereits vor dem Kauf der Fahrkarte über eine Verspätung
informiert wurde oder wenn bei seiner Ankunft am Zielort eine
Verspätung aufgrund der Fortsetzung der Reise mit einem ande-
ren Verkehrsdienst oder mit geänderter Streckenführung weniger
als 60 Minuten beträgt

Nach der neuen Streckenführung kommst du ja zu deiner geplanten und gebuchten Zeit an, somit kein Anspruch jeglicher Art!


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