Aufhebung der Zugbindung bei "Verfrühung"... (Fahrkarten und Angebote)

heinz11, Dienstag, 20.12.2016, 22:28 (vor 3438 Tagen) @ Daniel_

... sehen die BB nicht vor, aber wie es so schön in Punkt 9.3.5 heißt:
"Das Recht des Reisenden zur anderweitigen Geltendmachung von Ansprüchen bleibt
unberührt."

Na dann mal los!


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