Schriftliche Anfrage: 2 Tage? (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Montag, 19.12.2016, 18:27 (vor 3424 Tagen) @ Alibizugpaar

Richtig, und SO sollte es LOCO seinen Kunden auch erklären.

Locomore erklärt es genau so, wie in der gesetzlichen Grundlage (EU-Verordnung 1371/2007) vorgesehen.
Eine Klausel, laut der der Fahrgast zur Wahrnehmung seiner gesetzlichen Fahrgastrechte erst mit einem Betrag, der die ursprünglichen Kosten der Fahrkarte auch um ein Vielfaches übersteigen kann, in Vorleistung gehen muss, ist entsprechend der EVO nur für Fahrkarten vorgesehen, die ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr gültig sind.

Außer der DB Fernverkehr AG ist mir aktuell kein Eisenbahnverkehrsunternehmen bekannt, das in der Praxis bei nicht reservierungspflichtigen (Eisenbahn-)Zügen auf Vorkasse durch den Fahrgast zur Wahrnehmung der Fahrgastrechte besteht.
d.h. 1 einziges von hunderten in Deutschland zugelassenen Eisenbahnverkehrsunternehmen

Selbst auf den zulässigen Beförderungsausschluss bei Überfüllung wird bei anderen Unternehmen nicht zurückgegriffen.
Ausnahmen kenne ich lediglich auf Strecken, die nicht im Anwendungsbereich der EBO und damit auch außerhalb des Geltungsbereiches der Fahrgastrechteverordnung liegen.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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