Recherchepflicht sollte innere Verpflichtung sein (Fahrkarten und Angebote)

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Montag, 19.12.2016, 13:02 (vor 3424 Tagen) @ GUM
bearbeitet von Alibizugpaar, Montag, 19.12.2016, 13:04

Im Artikel steht "Das Unternehmen wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Zwei schriftliche Anfragen der Redaktion blieben seit Mittwoch unbeantwortet." Ein Mitarbeiter der Kundenhotline verwies an die Pressestelle.

Und noch so'n Ding: In seinen FAQ's schreibt LOCO


Gelten im Locomore die Fahrgastrechte?

Selbstverständlich werden im Locomore die gesetzlich festgelegten Fahrgastrechte gelten. Das heißt, bei zu erwartenden Verspätungen von mehr als 60 Minuten kann man auf einen anderen Zug umsteigen. Dementsprechend wird es auch Entschädigungen ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten geben.


Ich lese da, wenn der LOCO ausfällt, dann nehme ich meinen Koffer und steige in den nächsten ICE ein. Andere Züge fahren ja nicht nach Berlin. Da mir das spanisch vorkam, hatte ich LOCO angeschrieben und um eine Bestätigung gebeten. Antwort: Nein, das ist nicht so. Man muß eine DB-Fahrkarte selber kaufen und kann diese später zur Erstattung einreichen. Wäre mir auch logisch vorgekommen. In den FAQ steht das so aber nicht, die 08-15-Kunden lesen was anderes (s.o.). Der Passus wurde bis heute nicht geändert.

Gruß
Olaf


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