Grundsätzliche Frage zu Abkürzungen (Allgemeines Forum)

NIM rocks, Montag, 30.11.2009, 19:30 (vor 6066 Tagen) @ Martin
bearbeitet von NIM rocks, Montag, 30.11.2009, 19:30

Ich greife mal als Beispiele aus der Abkürzungsliste heraus:

  • Lü Lademaßüberschreitung
  • BR Baureihe

Gibts es eine grundsätzliche Regel zu solchen Abkürzungen? Ich bin da ein kleiner Perfektionist: Manchmal schreibt man in der Abkürzung beide oder alle drei Buchstaben groß, dann wieder nicht. Die selben Probleme habe ich z.B. auch mit "Zub" bzw. "ZuB" bzw. "ZUB". Wird das für jeden Fall einzeln festgelegt bzw. gibt es irgendwo eine offizielle Niederschrift zu solchen Abkürzungen?


Die Abkürzungen sind in der Regel in den Regelwerken definiert. Für betriebliche Abkürzungen steht da in der Regel die Ril 408. Im Modul 408.0102 findet sich z.B. die Lü oder die Zub.

Ok, dankeschön.

Der deutschen Rechtschreibung folgend, dürfte auch in der Abkürzung nur der erste Buchstabe groß geschrieben werden, die darauf folgenden, sofern sie immer noch das gleiche Wort abkürzen (wie hier bei "Baureihe"), müssten klein geschrieben werden.


Wie würdest du dann Zugführer (Zf) von Zugfunk (ZF) oder BR (Baureihe) von Br (Bremse) unterscheiden?

Na logisch... da wären wir. Jetzt ist mir klar, warum man nicht immer der Rechtschreibung folgen kann.

Andere Regelwerke definieren oft zusätzliche Abkürzungen oder hebeln sogar die 408 auf unsinnige Art und Weise wieder aus. So wird Bahnhof nach Ril 408 mit Bf abgekürzt. Nach 936.96 (Handbuch zur technischen Wagenbehandlung Güterzüge für Tf) wird der Bahnhof wieder zu Bhf (veraltete Abkürzung).

Hehe, schön zu hören. Danke für die Infos!

@ br 403: Interessant, dankeschön!


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