nicht FGR konform (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Mittwoch, 09.11.2016, 10:28 (vor 3481 Tagen) @ VT642

Stattdessen bekomme ich einen Brief vom SC FGR, in dem mir mitgeteilt wird, dass ich 4,50€ Entschädigung erhalte. Bei 132€ Fahrkartenkosten, wenn auch mit den FGR konform, ein Witz.

Kein Witz und auch nicht mit den FGR konform, da hier zweifellos die von der Fahrgastrechteverordnung geforderte Angemessenheit nicht gegeben ist - u.a. weil es sich um eine Mehrpersonenfahrkarte handelt.
Widerspruch beim Servicecenter einreichen - alternativ direkt zum EBA.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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