nicht FGR konform (Fahrkarten und Angebote)
Stattdessen bekomme ich einen Brief vom SC FGR, in dem mir mitgeteilt wird, dass ich 4,50€ Entschädigung erhalte. Bei 132€ Fahrkartenkosten, wenn auch mit den FGR konform, ein Witz.
Kein Witz und auch nicht mit den FGR konform, da hier zweifellos die von der Fahrgastrechteverordnung geforderte Angemessenheit nicht gegeben ist - u.a. weil es sich um eine Mehrpersonenfahrkarte handelt.
Widerspruch beim Servicecenter einreichen - alternativ direkt zum EBA.
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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)
gesamter Thread:
- Konflikt: Servicecenter FGR vs RMV -
VT642,
08.11.2016, 19:15
- Konflikt: Servicecenter FGR vs RMV - ffz, 08.11.2016, 19:33
- Deshalb wie bereits oft hier empfohlen... -
Matze86,
08.11.2016, 20:28
- Und wenn Originale gefordert sind? -
Eisenbahnwilli,
08.11.2016, 21:16
- Am Telefon... - VT642, 08.11.2016, 21:25
- Und wenn Originale gefordert sind? -
Gleis42,
09.11.2016, 17:52
- Und wenn Originale gefordert sind? - gnampf, 11.11.2016, 09:15
- Und wenn Originale gefordert sind? -
Eisenbahnwilli,
08.11.2016, 21:16
- nicht FGR konform - Giovanni, 09.11.2016, 10:28
- Auflösung - VT642, 11.11.2016, 14:46