Crack und Heroin auf Zuruf: Der Frankfurter Hauptbahnhof (Allgemeines Forum)

gnampf, Freitag, 30.09.2016, 19:26 (vor 3476 Tagen) @ Sebastian56

Womit willst du oder auch die DB Sicherheit es begründen einen ''Bettler'' Hausverbot zu verteilen oder strafrechtlich zu belangen? Junkies sind meiner Meinung nach eine andere Sache, weil diese Wegen Betäubungsmittel sicherlich einen Strafrelevanten Grund haben, der meiner Meinung nach auch verfolgt werden muss.

Damit, das gegen die Hausordnung verstoßen wird, die betteln eben verbietet. Ob das ganze strafrechtlich relevant ist oder nicht spielt da keine Rolle, das geht nur Vater Staat etwas an, darüber hat die DB auch nicht zu urteilen.

Aber gegen welches Gesetz verstoßen zum Bsp. Bettler die irgendwo in der Ecke sitzen?

Wenn er einfach irgendwo in der Ecke sitzt ist er kein Bettler. Dann mag er ein Obdachloser sein, oder umgangssprachlich Penner, aber dann hat selten einer was gegen ihn solange nicht die Gefahr besteht das er da z.B. kollabiert, randaliert, Fluchtwege versperrt, etc.

Und woran mache ich sowas fest? An den zerrissen Jeans heutzutage nicht mehr ;) Auch ich habe das Recht, mich stunden lang im Bahnhof hinzusetzen, ob jetzt Bank oder auf den Boden. Solange ich niemand anderen Bedränge, nötige, mich ihm aufzwänge und einfach irgendwo hinsetze hat niemand das Recht, auch nicht der mit dem Hausrecht, mir ein Hausverbot zu erteilen.

Grundsätzlich: doch, ich kann mit meinem Hausrecht dich jederzeit ohne Grund von meinem Grundstück werfen. Der DB sind da als Unternehmen mit öffentlichem Auftrag aber in der Tat etwas stärker die Hände gebunden. Das einfachste ist aber vermutlich eine Kontrolle der Bahnsteigkarte ;-) Sobald du aber dein Becherchen mit deinem Schildchen aufstellst wird eben ein Bettler und eine Belästigung aus dir, auch wenn sie erstmal noch gering ist... aber auf jeden Fall ein Verstoß gegen die Hausordnung und somit ein Grund dich aufzufordern das zu lassen, oder alternativ den Bahnhof zu verlassen.

Das wäre nämlich einfach rassistisch.

Nicht im geringsten, außer du wirst rausgeworfen weil du Deutscher, Türke, Araber,... bist, also aufgrund deiner Herkunft. Ansonsten wäre es allerhöchsten diskriminierend. Aber auch das nur dann, wenn anderen die gleiche Tätigkeit in gleichem Umfang erlaubt wird, dir aber nicht.

Sicherlich gibt das nach außen hin kein schönes Bild ab, aber ich glaube dass das auch zur Gesellschaft dazu gehört, leider.

Zur Gesellschaft gehören auch Mörder, Sexualverbrecher, etc ;-) Trotzdem muß man die nicht dulden.


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