Bahnhof = öffentliche Einrichtung? (Allgemeines Forum)

MFBM, Mannheim, Freitag, 30.09.2016, 18:57 (vor 3476 Tagen) @ meilensammler

Am Bahnhof hat DB das Hausrecht und kann das wunderbar verbieten. Genauso wie der nicht autorisierte Handel oder das Musizieren am Bahnhof verboten ist.

Wenn das zutrifft, können Bettler nicht einfach rausgeworfen werden, solange sie nicht "betteln". Gleiches Szenario gibt es am Frankfurter Flughafen auch. Er gilt als öffentliche Einrichtung = für jeden zugänglich, und muss das Verweilen auf Bänken etc. dulden.


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