Verspätungsentschädigung (Fahrkarten und Angebote)

gnampf, Freitag, 30.09.2016, 15:23 (vor 3477 Tagen) @ agw

Was du ansprichst ist aber die Frage, wie viele Fahrten man einer BC100 zuordnet. Das ist aber jetzt genauso ein Thema, wie ab Dezember, hat also nichts mit der Preiserhoehung zu tun. Die Anzahl Fahrten erhoeht sich ja durch die Preiserhoehung nicht. Die Entschaedigung sinkt damit aber fuer Zeitkarten, nicht jedoch fuer "normale" Fahrscheine.

Ansonsten ist die Regelung bei Zeitkarten immer irgendwo ein Kompromiss. Als Zeitkartenbesitzer koennte man es auch als gerecht empfinden, wenn man fuer jede verspaetete Fahrt 25% des Flexpreises bekaeme, immerhin hat man den gleichen Schaden erlitten wie jemand der den Flexpreis gekauft hat. Gleiches gilt natuerlich auch fuer 19 Euro Sparpreisler, BC50-Besitzer, etc. Oder grundsaetzlich ein Fix-Betrag fuer alle. Bei Hotels und Taxis wird ja auch nicht mehr unterschieden nach Fahrkarte / Fahrtpreis. Das jemand mit Zeitkarte dann womoeglich hinterher "umsonst" gefahren ist nennt sich dann unternehmerisches Risiko... ist ja entweder selbstverursacht, oder kann weiterbelastet werden bzw. ist in gewissem Rahmen vorplanbar. Umgekehrt hat der Kunde ja auch das Risiko das er ggf. die Fahrkarte nie nutzen kann weil er z.B. krank wurde.


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