Zwischenhaltraucher (Allgemeines Forum)

Gambrinus, Mittwoch, 28.09.2016, 14:16 (vor 3471 Tagen) @ Colaholiker

Unlängst erlebte ich, wie ein Zugchef zwei solche Fahrgäste von der Weiterfahrt ausschloß, nachdem sie am zweiten Bahnhof in Folge konsequent die Raucherbereiche ignorierend versuchten, während des Aufenthalts ihre Sucht zu befriedigen. Er begründete es damit, daß sie den Anweisungen des Personals nicht folge leisten, und damit nicht auszuschließen sei, daß sie nicht auch im Zug (oder der Toilette) anfingen zu rauchen. Fanden die beiden gar nicht witzig, dafür die Umstehenden um so mehr. "Sie müssen das doch verstehen, wir sind seit vier Stunden unterwegs..." "Nö, muß ich nicht verstehen. Daß Sie im Zug nicht rauchen dürfen, ist schon länger, als Sie beide überhaupt rauchen dürfen. Wenn Sie also keine vier Stunden ohne Kippe aushalten, müssen Sie eben irgendwo einen Aufenthalt mit einplanen." "Aber Sie können uns nicht rauswerfen, wir haben Zugbindung." "Doch kann ich. Aber Sie können mit der Fahrkarte, die Sie haben, halt nicht weiterfahren. Aber Sie haben jetzt 'ne Stunde Zeit, sich eine neue Fahrkarte zu besorgen. Hier gibt's genug Automaten und das Reisezentrum hat auch noch offen." (Andere Argumente und Details würden zu einfach einen Rückschluß auf den Ort und die Zeit des Vorfalls geben, deshalb belasse ich das mal dabei...)

Dem betreffenden Zugchef noch ein Getränk ausgeben wollende Grüße,
der Colaholiker

Auf jeden Fall ne coole Aktion von dem Zugchef. Aber ist seine Argumentation auch stichhaltig? Reicht es wenn der Eindruck entsteht, dass man nicht ausschließen kann, dass die Reisenden auch im Zug rauchen. Spontan würde ich sagen, reicht das Verhalten der Raucher auf dem Bahnsteig nicht ganz aus, um einen Fahrtausschluss zu begründen. Erst wenn diejenigen definitiv im Zug rauchen würden, wäre für mich der Punkt gekommen, den Fahrtausschluss auch durchzuziehen. Was meint ihr?

Gruß, Gambrinus!


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