Zählt nicht, weil nicht nachweisbar (Allgemeines Forum)

Quasar, Montag, 12.09.2016, 19:17 (vor 3504 Tagen) @ Berlin-Express
bearbeitet von Quasar, Montag, 12.09.2016, 19:19

Aha. Und woher weist du das es sich um einen Mehrfachzugang handelt? Hast du Bewesie oder nur Vermutungen? Vor Gericht sind Hörensagen und ähnliches auch nicht urteilsrelevant.

Hast du ein Einsicht in die Freinschaltungslisten der Betreiber? Wenn ja wäre das ein skandalöses Datenleck!

Lautmalerei ist meiner Meinung nach kein Verstoß. Wenn doch müsste die Hälfte der User mindestens einen Forenurlaub bekaommen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum