Feststellungen zu Veränderungen bei der Bahn/Vertrieb (Fahrkarten und Angebote)

danielausberlin, Montag, 05.09.2016, 23:30 (vor 3547 Tagen) @ agw

Da musst du aber zwei Dinge auseinander halten:
1) Der Ausdruck einer Kopie des Online-Tickets am Automaten (mit 3D-Code und nur gültig mit angegebenem Ausweisdokument)
2) Der Ausdruck der (Original-)Fahrkarte eines online bestellten Tickets (wie bahntix).

Genau. Warum muss ich das gleich noch mal auseinander halten?


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