Kann aber auch das Gegenteil bewirken (Allgemeines Forum)

ThomasK, Dienstag, 19.07.2016, 13:21 (vor 3549 Tagen) @ Silver
bearbeitet von ThomasK, Dienstag, 19.07.2016, 13:21

In vielen Punkten gebe ich Dir vollkommen recht, aber die Art der Fragestellung war weder bei Frau Künast noch bei sfn17 angemessen. Natürlich muss die Öffentlichkeit darüber wachen, dass die Polizei bei ihrer Arbeit rechtsstaatliche Grundsätze beachtet. Daher ist die einfache Fragestellung, ob in diesem Fall alles seine Ordnung hatte, auch nicht zu beanstanden. Nicht in Ordnung ist jedoch, wenn der berichtete Sachverhalt keinen Anfangsverdacht eines vorschnellen Schusswaffengebrauchs liefert, dennoch überzogene Polizeigewalt zu unterstellen. sfn17 unterstellt dies, wenn er die Gefährlichkeit von "nur" Messer und Axt verkennt und von "abmurksen" spricht und damit eigentlich schon ein Urteil fällt. Frau Künast tut das auch, wenn sie "???? Fragen!" twittert, denn sie impliziert ohne genaue Kenntnis des Tathergangs, dass irgendetwas nicht in Ordnung sein könne.


Vielen Dank für dein sachliches Posting.

Du hast genau die entscheidenden Punkte aufgeführt.

Selbstverständlich muss die Polizei rechtsstaatlich beaufsichtigt werden.

Wie dumm das Geschwätz von sfn17 ist, erkennt man schon daran, dass er erst kritisiert, dass zu lange gewartet worden ist. Auf die Idee, dass die Polizei deeskalierend einwirken wollte, in dem sie NICHT schießt, kommt er erst gar nicht. Im Verhalten bestehen zwischen der deutschen Polizei und der US-Polizei GRUNDLEGENDE Unterschiede.

Aber das besonnene Verhalten der deutschen Polizei wurde nicht belohnt.

Ganz im Gegenteil.

Und wie du schon richtig ausgeführt hast, ist eine Axt keineswegs eine harmlose Waffe. Mit einem gezielten Axthieb kann man einen Menschen durchaus töten.

Ich gehe davon aus, dass die juristische Prüfung ergeben wird, dass hier § 32 StGB greift und es somit erst gar nicht zu einer Anklage kommen wird.


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