Wen verklagt Ihr wenn es nicht funktioniert ? (Allgemeines Forum)

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Montag, 20.06.2016, 05:51 (vor 3607 Tagen) @ kimba2k

Guten Morgen,

wird hier ernsthaft darüber diskutiert, dass ich vorsätzliche Leistungserschleichung geschrieben habe? Zum Verständnis: Ich meinte damit, dass der Vorsatz hier leicht nachzuweisen ist und niemand behaupten kann, er habe fahrlässig eine Fälschung gekauft, weil es ja eben dick und fett im Text steht. Dass Leistungserschleichung nur bei Vorsatz strafbar ist, ist auch mir klar. Sorry für die Redundanz.

Zum vertragsrechtlichen Teil: Ich bin davon ausgegangen, dass der Kaufvertrag über eine falsche BahnCard100 sittenwidrig und somit nichtig ist. Daher hätte der Betreiber der Seite den bereits gezahlten Kaufpreis an den Käufer zurück zu geben. Oder stehen die 800 Euro dann der Staatskasse zu? Bitte um Aufklärung.

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Für eine DB Lounge in Erfurt!


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